Anmeldung zur Schulaufnahme 2023/2024
Alle Kinder, die bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, unterliegen der Schulpflicht und sind für den Schulbesuch für das Schuljahr 2023/2024 anzumelden.
Eltern können die Grundschule, in der ihr Kind eingeschult werden soll, selbst wählen. Empfehlenswert ist dabei, die Wohnortnähe zu berücksichtigen.
Nachdem alle Anmeldungen vorliegen, trifft die Schulleiterin die endgültige Entscheidung über die Einschulung in der gewünschten Schule.
Für alle Grundschulen der Großen Kreisstadt ist die Schulanmeldung am
- Dienstag, dem 13.09.2022, von 9:00 – 17:00 Uhr und
- Mittwoch, dem 14.09.2022, von 9:00 – 17:00 Uhr.
Die Schulanmeldung muss von beiden Eltern gemeinsam wahrgenommen werden, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben. Ist einer der Partner verhindert, muss eine Vollmacht und eine Ausweiskopie des Abwesenden vorgelegt werden. Es ist nicht notwendig, die Kinder zur Schulanmeldung mitzubringen.
Zur Anmeldung mitzubringen sind:
- Personalausweis der/des Sorgeberechtigten
- Geburtsurkunde oder entsprechender Nachweis über die Identität des Kindes (Personalausweis, Kinderreisepass, etc.)
- ggf. Nachweis bei alleinigem Sorgerecht (aktuelle sog. Negativbescheinigung des Jugendamtes oder gerichtliche Entscheidung)
- ggf. Vollmacht mit Kopie des Personalausweises
- ggf. Aufenthaltsbescheinigung
Informationen zur Anmeldung ukrainischer Schülerinnen und Schüler
Schulanmeldungen_2023_Ukraine-Elterninformation.pdf
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